Dr. Hoffmann Signis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Dr. Hoffmann SIGNIS Agentur für Marken-Kommunikation GmbH

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die vertragliche Regelung der Zusammenarbeit mit der Dr. Hoffmann SIGNIS Agentur für Marken-Kommunikation GmbH (künftig SIGNIS genannt), die auf den Gebieten der Marketingberatung, Kreation und Planung für Unternehmen oder sonstige Auftraggeber stattfindet.

2. Präsentationen

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch SIGNIS mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Kommunikationstreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar).

Jegliche, auch teilweise Verwendung von SIGNIS mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von SIGNIS. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.

Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von SIGNIS im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei SIGNIS.

Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten später im Rahmen einer vertraglich festgelegten Zusammenarbeit verwendet und damit vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 9 auf den Auftraggeber über.

3. Treubindung an den Auftraggeber

Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet SIGNIS zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch SIGNIS, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbetreibenden.

4. Abwicklung von Aufträgen

4.1 Von SIGNIS übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen und ähnliches), die SIGNIS erstellt hat oder hat erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben das Eigentum von SIGNIS. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist SIGNIS nicht verpflichtet.

5. Lieferung, Lieferfristen

5.1 Die Lieferverpflichtungen von SIGNIS sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von SIGNIS zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (zum Beispiel Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (zum Beispiel Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.3 Von SIGNIS zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von SIGNIS bestätigt wird.

5.4 Hat SIGNIS den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken bei der Auftragsabwicklung hingewiesen und besteht der Auftraggeber gleichwohl auf Durchführung, haftet SIGNIS nicht für daraus entstehende Schäden. Der Auftraggeber stellt SIGNIS in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

5.5 Hält SIGNIS die rechtliche Überprüfung einer Maßnahme durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, trägt der Auftraggeber – nach Abstimmung – die dafür anfallenden Kosten.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzu kommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

6.2 Bei Werbemittlung sind die dem Kunden vorgelegten und vom Kunden bewilligten Preise am Tag der Stellung des Kostenvoranschlages verbindlich.

6.3 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behält sich SIGNIS das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an Leistungen von SIGNIS, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, sowie das Eigentum an überlassenen Unterlagen und Gegenständen gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

7. Geheimhaltungspflicht

SIGNIS ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit SIGNIS dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgabe heranzieht, verpflichtet SIGNIS diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

8. Datenschutz

Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten SIGNIS zu übermittelnde, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch SIGNIS im Rahmen des uns erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

9.1 Wir räumen unserem Auftraggeber alle für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen von SIGNIS erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang ein, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für SIGNIS erkennbaren Umständen des Auftrages ergibt. Im Zweifel erfüllt SIGNIS die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die an SIGNIS mitgeteilte Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung durch SIGNIS.

9.2 Zieht SIGNIS zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird SIGNIS deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 9.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber einräumen. Sollten die Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich sein, wird SIGNIS den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren; dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

9.3 SIGNIS ist berechtigt, die von SIGNIS erbrachten Arbeiten und Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung, auch im Internet und im Rahmen von Wettbewerben, zu verwenden.

10. Gewährleistung, Haftung

10.1 Von SIGNIS gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher oder erkannter Mängel.

10.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht SIGNIS das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

10.3 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei fahrlässigem Verhalten von SIGNIS, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden; bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalspflicht). Die vorstehende Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Deutschland.

12. Anwendbares Recht

Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.